Oralchirurgie / Zahnärztliche Chirurgie

Die zahnärztliche Chirurgie beinhaltet die Zahnextraktion, die operative Entfernung von Zähnen, die Wurzelspitzenresektion, das Einsetzen künstlicher Zahnwurzeln (Implantologie) sowie Eingriffe im Weichteilgewebe (Entfernung von Zahnfleischwucherungen, Lappen und Doppellappentechnik zur Deckung oronasaler Fisteln) der Mundhöhle.

 

Die Entfernung von Zähnen wird unter anderem nötig:

 

  • wenn Zähne frakturiert sind und deren Erhaltung nicht mehr möglich ist
 
  • wenn überzählige Zähne (Polyodontie) die Okklusion oder den Kieferschluß stören
 
  • wenn persistierende Milchzähne, welche die Entwicklung bzw. den Durchbruch der bleibenden Zähne stören und/oder eine Fehlbisslage verursachen
 
  • wenn Zähne retiniert (unvollständiger Durchbruch und das Verbleiben des Zahnes im Kiefer an seinem vorgesehenen Platz) oder impaktiert (liegen so regelwiedrig, das ein Durchbruch nicht möglich ist) vorliegen, weil sie z.B. Druck auf die Wurzel der Nachbarzähne ausüben
 
  • wenn Zähne die normale Bisslage behindern
 
  • wenn durch FORL (Feline Odontoklastische Resorptive Läsionen) bei Katzen im Bereich der Zahnwurzel durch Odontoklasten (Zellen) Zahnhartsubstanz aufgelöst wird. Bei diesem schleichenden Prozess wird der Zahnnerv (Pulpa) freigelegt, was zu hochgradig chronischer Schmerzhaftigkeit führt. Diagnostisch können nur radiologische Untersuchungen zuverlässige Auskunft über den Zustand des Katzengebisses geben, weil die Erkrankung im Wurzelbereich des Zahnes seinen Ursprung nimmt und oft erst viel später im sichtbaren Kronenbereich erkennbar wird. Wurzelreste werden im Kiefer in der Regel atomisiert (mit einem Rosenbohrer ausgebohrt), um Schmerzfreiheit für den Patienten zu erlangen.
 
  • wenn Zähne kariös (bei Hund und Katze eher selten), tot oder chronisch eitrig sind und endodontisch, konservierend oder prothetisch nicht versorgt werden sollen oder können.
 
 
  • wenn durch Schädigung des Zahnhalteapparates (Parodont), insbesondere durch Knochenabbau des Alveolarknochens (Zahnfach), eine Zahnlockerung vorliegt.
 
  • wenn die Zähne in der Frakturlinie eines Kieferbruches liegen (bessere Heilung wenn Zahn entfernt wird) oder bei stark luxierten (aus dem Zahnfach getreten) Zähnen, welche eine Fixierung resp. Reimplantation nicht mehr zulassen.
 
  • bei schweren Kieferknochenentzündungen oder Kieferknochentumoren

Eine Wurzelspitzenresektion ist indiziert, wenn eine chronische Entzündung im Wurzelspitzenbereich (apikale Parodontitis) bei erfolgter Wurzelkanalbehandlung nicht zur Ausheilung gebracht werden kann (Wurzelgranulom, radikuläre Zyste), oder wenn Frakturen im Bereich des apikalen Wurzeldrittels vorliegen.

 

Die Replantation von Zähnen, die teilweise oder ganz aus dem Zahnfach (Alveole) getreten sind (Luxation, Avulsion), hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie innerhalb einer Stunde vorgenommen werden kann. Ausgeschlagene Zähne müssen feucht und sauber gehalten werden. Ein feuchtes und sauberes Taschentuch, physiologische Kochsalzlösungen, Ringer-Lösung oder abgekochte Milch können vor Austrocknung des Zahnes bis zur Replantation schützen (siehe auch Publikationen/Literatur).

 

Zahnfleischwucherungen wie Epuliden, intraorale Warzen, chronisch hyperplastische Gingivitis beim Hund, Plasmazellgingivitis der Katze und der Verschluß von oronasalen Fisteln mittels Lappentechnik sind weichteilgewebliche oralchirurgische Arbeitsgebiete, bei den auch Hochfrequenz-Chirurgie bzw. Radiochirurgie zum Einsatz kommen.

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