Seit dem 29. Dezember 2014 gelten neue Rechtsvorschriften für das Reisen mit Heimtieren und für Heimtierpässe. Dies sorgt im Moment für einige Verwirrung unter den Tierbesitzern. Wir haben hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Für den neuen Heimtierausweis gilt grundsätzlich:
- Wenn Ihnen bereits vor dem 29.12.2014 ein EU-Heimtierausweis (blau) ausgestellt wurde, brauchen Sie keinen neuen Pass beantragen. Der „alte“ Pass behält seine Gültigkeit.
- Für das Ausstellen eines neuen EU-Heimtierausweises muss das Tier mit einem Mikrochip eindeutig gekennzeichnet sein.
Für das Reisen mit Ihrem Tier (Hund, Katze, Frettchen) gilt:
- Die Tiere müssen mit einem Mikrochip eindeutig gekennzeichnet sein.
- Sie müssen über eine gültige Tollwutimpfung verfügen.
- Wurde Ihr Tier das erste Mal gegen Tollwut geimpft, muss vor der Reise eine Wartezeit von 21 Tagen verstrichen sein.
- Für manche Länder ist eine Behandlung gegen Echinococcus multilocularis (Fuchsbandwurm) notwendig (z.B. England, Schweden, Norwegen)
- Sollten Sie die EU bei Ihrer Reise verlassen, gelten die Einreisebestimmungen des entsprechenden Landes. Für die Rückreise in die EU gelten dann jedoch auch die EU-Bestimmungen
Alles weitere können Sie unter dem Link
http://www.fve.org/news/publications.php?item=299
nachlesen.